Wie ihr vielleicht der Presse entnommen habt, hat das Land Berlin den Versuch unternommen, den Erzwingungsstreik gerichtlich zu stoppen. Heute hat das Arbeitsgericht Berlin in erster Instanz den Streik bei den Kita-Eigenbetrieben für pädagogische Qualität und Entlastung untersagt. Liebe Kolleg:innen, lasst euch davon nicht entmutigen: Ver.di wird dazu natürlich in jedem Fall in Berufung gehen. Das heißt dann, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erstmal über unser Streikrecht entscheiden wird. Wann das genau geschieht, ist noch nicht ganz klar. Das Gericht wird aber zeitnah entscheiden, das heißt, es ist von einer Entscheidung in der nächsten Woche auszugehen.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in der nächsten Instanz gewinnen. Heute hat der Richter die Gründe für seine Entscheidung nur angedeutet. Von dem, was er angedeutet hat, schätzen es unsere ver.di-Jurist*innen so ein, dass diese Gründe im Widerspruch stehen zu vielen anderen Urteilen aus den letzten Jahren.
Es kommt nicht selten vor, dass Gerichte von den höheren Gerichten in ihren Entscheidungen korrigiert werden. Wir werden jetzt alles dafür tun, schnell eine positive Entscheidung für uns zu bekommen.
Das Wichtigste ist jetzt aber, dass klar ist: die Kita-Krise verschwindet nicht durch ein Gerichtsurteil. Der Senat ist weiter in der Pflicht endlich ernsthaft mit uns über pädagogische Qualität und Entlastung zu verhandeln, statt gegen uns vor Gericht zu ziehen.
Bis es eine Klärung gibt, ist der Start des der Aufruf zum Start des Erzwingungsstreiks am Montag nicht mehr aktuell. Bitte geht also am Montag regulär eurer Arbeit nach und bleibt dran, ihr werdet wie gewohnt auf dem Laufenden gehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Angst - wir werden weiter machen – jetzt erst recht!